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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2009 - 6 B 1594/08   

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https://dejure.org/2009,6989
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2009 - 6 B 1594/08 (https://dejure.org/2009,6989)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.01.2009 - 6 B 1594/08 (https://dejure.org/2009,6989)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 (https://dejure.org/2009,6989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einschränkung der Vergleichbarkeit aus der Art der Beurteilung als Regelbeurteilung oder Anlassbeurteilung als Missachtung des Grundsatzes der Bestenauslese

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 13 L 1009/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2009 - 6 B 1594/08

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 670
  • DÖV 2009, 542
  • ZBR 2009, 273
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Solche Unterschiede sind aus Praktikabilitätsgründen hinzunehmen, solange ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage dieser Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach Bestenauslesegrundsätzen möglich bleibt (so zutreffend OVG Münster, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 - ZBR 2009, 273 und OVG Koblenz Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 - NVwZ-RR 2014, 809 ).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 2.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Solche Unterschiede sind aus Praktikabilitätsgründen hinzunehmen, solange ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage dieser Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach Bestenauslesegrundsätzen möglich bleibt (so zutreffend OVG Münster, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 - ZBR 2009, 273 und OVG Koblenz, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 - NVwZ-RR 2014, 809 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14

    Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten darf vorerst nicht besetzt werden

    Solche Unterschiede sind aus Praktikabilitätsgründen hinzunehmen, solange im Einzelfall ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage dieser Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach Bestenauslesegrundsätzen möglich bleibt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 -, juris), zumal die Annahme der regelmäßigen Aktualität einer Beurteilung für einen längeren Zeitraum dem Ziel der Bestenauslese nicht zuwiderläuft, sondern gerade auch dazu bestimmt ist, diesem Ziel zu dienen.

    Der Tatsache, dass nur in eine zeitnah erstellte Beurteilung Erkenntnisse aus der jüngsten Zeit eingestellt werden können, ist gegebenenfalls auf der Ebene der Auswahlentscheidung Rechnung zu tragen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26. Januar 2009, a.a.O.).

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